
Auch Tiere möchten ihre Rechte vertreten können
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Außerdem gibt es ein bundesweit geltendes Tierschutzgesetz. Doch beides ist weitgehend bedeutungslos, weil es keine Möglichkeit gibt, die berechtigten Interessen der Tiere im Streitfall auch vor Gericht geltend zu machen. Die Einführung eines Klagerechts für Naturschutzverbände hat gezeigt, dass dem Naturschutz auf diese Weise erfolgreich Geltung verschafft werden kann. Ein Klagerecht ist geplant für Tierschutzvereine, die sachsenweit tätig sind, eine staatliche Anerkennung besitzen und mindestens drei Jahre bestehen. Daneben ist ein Mitwirkungsrecht in tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren geplant.
weitere Informationen:
- Eckpunktepapier zum Entwurf des Tierschutzverbandsklagegesetzes der GRÜNEN-Fraktion
- Hintergrundpapier zu Zweck und Inhalt des Tierschutzverbandsklagegesetzes
- Gesetzentwurf "Sächsisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine" (Drs. 4/10193)
- Redebeitrag der Landtagsabgeordneten Elke Herrmann zum Tierschutzverbandsklagegesetz am 7. November 2007
In Sachsen wurden im Jahr 2007 mindestens 56.000 Tiere für Tierversuche benutzt. Das ist das Ergebnis eine Reihe kleiner Anfragen der Landtagsabgeordneten Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. MEHR...
Alle Jahre wieder melden die sächsischen Tierheime zu Beginn des Sommers volle und überbelegte Heime. "Die dringend notwendige Erweiterung der Kapazität der sächsischen Tierheime ist nur mit der stärkeren finanziellen Unterstützung von Land und Kommunen machbar", ist Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag überzeugt. MEHR...
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